Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen für Buchungen derBoutique Ocean Travel GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und der Boutique Ocean Travel GmbH (nachfolgend BOT oder Veranstalter genannt), des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

1.Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie BOT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Für alle Buchungswege (z.B . im Reisebüro, direkt bei BOT, telefonisch, online etc.) gilt.

a) Grundlagen des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BOT für die jeweilige(n) Reiseleistung(en), soweit diese bei Buchung vorliegen.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von BOT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BOT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die von BOT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3–5 und 7 EGBGB ) werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
e) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger sind von BOT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von BOT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.2. Nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, haben Sie einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.

1.3 Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (z.B. Briefe, Telefon, E-Mail), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 4).

1.4.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten:

a) über Mobilitätseinschränkungen muss BOT vor Vertragsschließung informiert werden, sonst kann die Beförderung nicht gewährleistet werden.

b) Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt.

c) Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert.

d) Falls Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, raten wir Ihnen vor Vertragsabschluss Rücksprache mit Ihrem Arzt zu halten.

2. Bezahlung

2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird mit der Bestätigung ausgehändigt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig.

2.3 Die Restzahlung für die gebuchte (n) Reiseleistung(en) wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.

2.4 Bei Kurzfristbuchungen ab 30 Tage vor Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.5 Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort nach entsprechender Rechnungsstellung durch BOT fällig.

2.6 Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Bezahlung entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. im Reisebüro) bereitliegen oder Ihnen per Post oder elektronisch zugeschickt. Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Vertriebsstelle. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

2.7. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BOT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BOT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BOT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BOT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

3.3. BOT ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BOT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, falls BOT eine solche Reise anbieten kann. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mittelung von BOT zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber BOT reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber BOT nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

3.5 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Skipper.

4. Kündigung seitens des Veranstalter

BOT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen
a) wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Skipper die Sicherheit an Bord nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

b) wenn einer der Reisenden nach dem Urteil des Kapitäns, wegen Krankheit, Gebrechen, Rauschmitteln oder aus einem anderen Grund reiseunfähig oder eine Gefahr für die Durchführung der Reise ist.

In diesen Fällen behält BOT den Anspruch auf den Reisepreis; muss dem Kunden jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BOT schriftlich zu erklären. Falls die Reiseleistung(en) über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
5.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten die Reise nicht an, so verliert BOT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BOT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Veranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseleistungen oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von BOT unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3 BOT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Standard Entschädigungssätze
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung

5.4 Gesonderte, von den oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

5.5. BOT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit BOT nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BOT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6. Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende, angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

5.7. Ist BOT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.3 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn können Sie schriftlich erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 50,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dem Reisenden bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6.4 Bei Produkten, die mit „Kostenloser Storno bis 2 Wochen vor Anreisetag“ gekennzeichnet sind, ist eine Umbuchung und der Eintritt eines Dritten gem. Ziffer 6 bis 14 Tage vor dem Anreisetag möglich und kostenfrei

7. Mitwirkungspflichten des Reisenden

7.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung /dem Skipper mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte direkt an BOT bzw. an dessen örtliche Vertretung oder Ihren Reisevermittler. Die notwendigen Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan. Soweit BOT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2. Fristsetzung vor Kündigung
Möchten Sie den Vertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, haben Sie BOT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von BOT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von BOT für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.2 BOT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BOT sind und getrennt ausgewählt wurden. BOT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BOT ursächlich geworden ist.

8.3 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung

9. Geltendmachung von Ansprüchen:

9.1. Ansprüche gegen BOT hat der Reisende gegenüber BOT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise oder touristische(n) Einzelleistungen über diesen Reisevermittler gebucht worden ist. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
9.2. BOT ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

9.3 Es finden die gesetzlichen Verjährungsregelungen Anwendung.

10. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften

10.1. BOT wird den Kunden/Reisenden bei Pauschalreisen über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
10.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn BOT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

11.Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Gerichtsstand für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist München. Der Kunde kann BOT nur an ihrem Sitz verklagen.
12. 2 auf das Vertragsverhältnis zwischen BOT und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie BOT zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: dev.boutique-ocean-travel.com unter dem Link Datenschutz

14.Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

15. Vertragspartner

Boutique Ocean Travel GmbH
Werner-Heisenberg-Straße 8
85254 Sulzemoos
Geschäftsführer: Thomas Borsutzky
Tel. +49 89 746749 0
E-Mail: info@boutique-ocean-travel.com
dev.boutique-ocean-travel.com
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB
Stand: August 2020

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.